Empfehlungen für die Abstimmung vom 29. November 2020

Auf nationaler Ebene stimmen wir am Wochenende vom 29. November über zwei Vorlagen ab. Auf kantonaler Ebene gibt es keine Abstimmung.

Bund
Konzernverantwortungsinitiative  NEIN
Kriegsgeschäfteinitiative NEIN

Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“(Konzernverantwortungsinitiative)

Von Schweizer Unternehmen wird erwartet, dass sie die Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Die Schweiz hat sich aktiv an der Ausarbeitung von einheitlichen internationalen Standards beteiligt und Massnahmen zu deren Umsetzung getroffen. Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnahmen jedoch zu wenig weit. Deshalb lancierten sie die Konzernverantwortungsinitiative, welche für Schweizer Unternehmen neue gesetzliche Verpflichtungen vorsieht. 

Die Initiative verlangt, dass Schweizer Unternehmen prüfen, ob im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland eingehalten werden. Dabei müssen sie nicht nur ihre eigene, sondern auch die Tätigkeit ihrer Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner überprüfen. Sie müssen falls nötig Massnahmen ergreifen sowie Bericht erstatten. Zudem sollen Schweizer Unternehmen neu auch für Schäden haften, die von ihnen kontrollierte Unternehmen verursachen. Sie haften dann nicht, wenn sie beweisen können, dass sie die Sorgfaltsprüfungspflichten eingehalten haben. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet. Auch dieser sieht neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung vor. Verstösse werden mit Busse bestraft. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht mit einem Referendum erfolgreich bekämpft wird.

Da dem Parlament die Initiative zu weit geht, hat es einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, den auch der Bundesrat unterstützt. Der Gegenvorschlag nimmt das Anliegen der Initiative auf und führt ebenfalls neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung ein. Im Gegensatz zur Initiative ist die Regulierung jedoch international abgestimmt. Grosse Schweizer Unternehmen würden gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer ausländischen Geschäftstätigkeit für Mensch und Umwelt, über Korruption und über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen. In den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der Konfliktmineralien müssten grundsätzlich alle Unternehmen besondere und weitgehende Sorgfaltsprüfungspflichten einhalten. Anders als die Initiative verzichtet der indirekte Gegenvorschlag auf zusätzliche Haftungsregeln. Tochterunternehmen und wirtschaftlich abhängige Zulieferer würden für Schäden, die sie verursachen, weiterhin selber und in der Regel vor Ort nach dem dort geltenden Recht haften. Hingegen sieht der Gegenvorschlag eine Strafbestimmung vor: Wer gegen die neuen Berichterstattungspflichten verstösst, wird mit einer Busse von bis zu 100`000 Franken bestraft. Der indirekte Gegenvorschlag tritt nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und kein Referendum gegen ihn zustande kommt. Sollte ein Referendum zustande kommen, so würde der Gegenvorschlag dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt.

Abstimmungsempfehlung NEIN

Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterial-produzenten»

Wie die meisten Länder ist auch die Schweiz an der Herstellung von Kriegsmaterial beteiligt. Einerseits produzieren Schweizer Unternehmen Waffen oder Bestandteile davon. Andererseits finanzieren Schweizer Investoren in- und ausländische Kriegsmaterialproduzenten mit. Für Kriegsmaterial gelten hierzulande strenge Vorschriften. Die Herstellung und der Export sind bewilligungspflichtig. Atomwaffen, biologische und chemische Waffen, Streumunition und Personenminen sind verboten. Sie dürfen weder hergestellt, noch darf mit ihnen gehandelt werden. Und es ist verboten, die Produktion solcher Waffen zu finanzieren (Finanzierungsverbot). 

Dieses Finanzierungsverbot geht dem Initiativkomitee zu wenig weit. Es will die Finanzierung von sämtlichem Kriegsmaterial verbieten. So dürfte beispielsweise

auch die Herstellung von Sturmgewehren, Panzern und deren Bestandteilen nicht mehr finanziert werden. Das Verbot soll neben der Kreditvergabe an Kriegsmaterialproduzenten auch den Besitz ihrer Aktien umfassen sowie den Besitz von Anlageprodukten wie Fonds, die Aktien dieser Produzenten enthalten. Vom Verbot betroffen wären die Schweizerische Nationalbank, die Stiftungen, die AHV/IV und die Pensionskassen. Zudem soll sich die Schweiz weltweit dafür einsetzen, dass dieses Finanzierungsverbot auch für Banken und Versicherungen gilt. Wirtschaftlich tangiert wären nicht nur Rüstungskonzerne, sondern auch Zulieferbetriebe, darunter viele kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).

Die CVP sagt NEIN. Vom Verbot für Banken und Versicherungen wären in der Schweiz bekannte Rüstungsunternehmen wie die RUAG, die Rheinmetall Air Defence AG oder die GDELS-Mowag GmbH betroffen. Mitbetroffen wären aber auch zahlreiche Zulieferbetriebe. Oft sind dies KMU aus der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, die neben zivilen Gütern auch Bestandteile von Kriegsmaterial herstellen oder weiterverarbeiten. So zählen zwei der grossen Schweizer Rüstungsunternehmen gemäss eigenen Angaben rund 3000 Zulieferbetriebe, die je nach Jahresumsatz als Kriegsmaterialproduzenten gelten würden. Abhängig von ihrem Umsatz mit Kriegsmaterial und der konkreten Umsetzung der Initiative könnten diese Schweizer Rüstungsunternehmen und Zulieferbetriebe keine Kredite mehr von einer Schweizer Bank erhalten. Es gibt keine Zahlen dazu, wie viele Unternehmenbetroffen wären. Von der Initiative betroffen wären die Schweizerische Nationalbank (SNB), die Schweizer Stiftungen, die AHV/IV sowie die 1562  Schweizer Pensionskassen. Ihnen soll die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt werden. Per Ende 2019 verwaltete die SNB Aktiven in der Höhe von 861 Milliarden Franken. Die Pensionskassen verwalteten per Ende 2018 rund 876 Milliarden Franken und die AHV/IV etwa 34,6 Milliarden. Wie viel dieser Gelder zum Beispiel über Aktienfonds in die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten fliesst, ist nicht bekannt. Bei Annahme der Initiative müssten die betroffenen institutionellen Anleger solche Anlagen innert vier Jahren abstossen. 

Abstimmungsempfehlung NEIN