Volksabstimmung vom 7. März 2021

Auf nationaler und kantonaler Ebene stimmen wir am Wochenende vom 7. März über je drei
Vorlagen ab. Auf kommunaler Ebene stimmen wir über vier Statutenrevisionen von
Regionalen Vereinigungen und Zweckverbänden ab. Zudem können Sie den neuen
Statthalter/Bezirksratspräsident wählen

Adliswil
Das neue Gemeindegesetz, das auf den 1. Januar 2018 in Kraft trat, verlangt von allen
Zweckverbänden die Einführung eines eigenen Haushalts. Die Einführung eines eigenen
Haushalts bedeutet, die Verbands- und Gemeindehaushalte zu entflechten. Dazu ist eine
Revision der Statuten bis spätestens Ende 2021 notwendig.
Diesbezüglich wurden folgende Statuten überarbeitet. Teilweise enthalten die Anpassungen
weitere, unwesentliche Punkte.
• Statutenrevision Zivilschutz Zimmerberg
• Statutenrevision Zweckverband Sonderschulung im Bezirk Horgen
• Statutenrevision Zweckverband Soziales Netz im Bezirk Horgen
• Statutenrevision Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg
Gemeinderat und Stadtrat empfiehlt den Totalrevisionen der entsprechenden Statuten
zuzustimmen.
Für den Vorstand der CVP Adliswil sind die Änderungen ebenfalls unbestritten und wir
empfehlen die Annahme aller Statutenrevisionen: 4xJA

Bezirk
Wahl Statthalteramt/Bezirksratspräsident
Der amtierende Statthalter Armin Steinmann (SVP, Adliswil) tritt bei den
Gesamterneuerungswahlen der Bezirksbehörden 2021 nicht mehr an. Die Interparteiliche
Konferenz (IPK) des Bezirks Horgen – die Plattform von SVP, SP, FDP, GLP, Grünen, CVP,
EVP, EDU und Alternativer Liste – hat mehrere Interessenten für das Statthalteramt angehört.
Die in der IPK vertretenen Parteien empfehlen einstimmig, Walter Reutimann (FDP, Horgen
Hirzel) zum Statthalter zu wählen.
Walter Reutimann ist 57-jährig und ist als Jurist bei einem international tätigen Software- und
Finanzdienstleistungsunternehmen tätig. Der Vater von fünf Kindern gehörte während zwölf
Jahren dem Gemeinderat Hirzel an. Als Gemeinderat war er unter anderem für die Ressorts
Finanzen und Sicherheit zuständig, was ihm als Statthalter zugutekommen wird. Zurzeit präsidiert
er die FDP-Ortspartei Horgen. Mit seinem Hintergrund, seinem guten Kontaktnetz und seiner
Erfahrung ist er aus Sicht aller Parteien im Bezirk Horgen der ideale Kandidat für die Funktion
des Statthalters.
Die Parteien des Bezirks Horgen empfehlen für das Amt des Statthalters Walter Reutimann
(FDP, Horgen Hirzel). Als Jurist und ehemaliger Gemeinderat ist er bestens für die
anspruchsvolle Tätigkeit vorbereitet. Er geniesst die Unterstützung aller Parteien im Bezirk
Horgen.

Bund
Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
Seit mehreren Jahren werden in der Schweiz Diskussionen um ein Verhüllungsverbot geführt. Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament sprachen sich immer gegen ein
schweizweites Verbot aus. Auf kantonaler Ebene haben St. Gallen und Tessin ein
Verhüllungsverbot für das Gesicht eingeführt. Andere Kantone haben sich dagegen
entschieden. In zahlreichen Kantonen gelten Vermummungsverbote bei Kundgebungen. Die
Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der Schweiz niemand sein
Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich
sind. Beispielsweise auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in
Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich, sowie aus Gründen der
Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen
Brauchtums. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen wären ausgeschlossen.
Die Mitte/CVP sagt NEIN. Ein schweizweites Verbot geht zu weit. Die Gesichtsverhüllung
ist in der Schweiz ein Randphänomen. Die Initiative greift zudem in die Zuständigkeit
der Kantone ein. Bundesrat und Parlament stellen der Initiative einen indirekten
Gegenvorschlag gegenüber und schliessen gezielt eine Lücke: Alle Personen müssen
den Behörden ihr Gesicht zeigen, wenn dies für die Identifizierung notwendig ist.
Frauen, die ihr Gesicht gänzlich verhüllen, können zwar ein Unbehagen auslösen, sind
in der Schweiz aber selten anzutreffen. In erster Linie handelt es sich dabei um
Touristinnen, die sich nur vorübergehend hier aufhalten. Ein schweizweites Verbot wäre
übertrieben. Dort wo sie Handlungsbedarf sehen, können die Kantone eine Regelung
erlassen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.
Abstimmungsempfehlung NEIN

Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste
Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen beziehen will, muss sich meistens identifizieren.
Dafür gibt es heute verschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort. Aber keines
ist in der Schweiz gesetzlich geregelt und für keines übernimmt der Bund die Garantie, dass
es sicher und zuverlässig funktioniert. Deshalb haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz
ausgearbeitet als Grundlage für eine vom Bund anerkannte
elektronische Identität, die E-ID. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Das
neue Gesetz regelt, wie Personen im Internet mit der E-ID eindeutig identifiziert werden, damit
sie Waren oder Dienstleistungen einfach und sicher online bestellen können. Zum Beispiel
können sie damit ein Bankkonto eröffnen oder ein amtliches Dokument anfordern. Die E-ID ist
freiwillig. Wer eine will, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten E-ID-Anbieterin einen
Antrag. Die Anbieterin übermittelt den Antrag an den Bund, der die Identität der
antragstellenden Person prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstellung der E-ID gibt.
Die technische Umsetzung der E-ID überlässt der Bund den Anbieterinnen. Das können
Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Der Bund kontrolliert sie laufend. Bei der
Ausstellung und der Nutzung der E-ID fallen wie bei jedem Identifizierungsverfahren
persönliche Daten an. Bei der E-ID sind die Vorschriften zum Datenschutz noch strenger als
üblich.
Die Mitte/CVP sagt JA. Der Datenschutz im E-ID-Gesetz geht über die Vorgaben des
Daten-schutzgesetzes hinaus. Daten dürfen immer nur mit der ausdrücklichen
Zustimmung der E-ID-Nutzerinnen und -Nutzer weitergegeben werden. E-IDAnbieterinnen ihrerseits dürfen Daten nur für Identifizierungen verwenden. Sie dürfen
sie weder für andere Zwecke nutzen noch weitergeben, auch nicht an die OnlineDienste. Und sie müssen die Daten in der Schweiz speichern. Die E-ID-Systeme müssen
zudem einen hohen Informatik-Sicherheitsstandard aufweisen, damit der Schutz der
Daten jederzeit gewährleistet ist. Zu Daten der Online-Dienste wie etwa zu Gesundheitsoder Bankdaten haben E-ID-Anbieterinnen in keinem Fall Zugang. Wer die E-ID anbietet,
muss vom Bund anerkannt werden und untersteht dessen Kontrolle. Dazu setzt der
Bundesrat eine Eidgenössische E-ID-Kommission (EIDCOM) ein. Sie ist für die
Anerkennung der verschiedenen E-ID-Anbieterinnen und für deren technischen
Systemen zuständig. Sie kontrolliert zudem laufend die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben, etwa im Bereich des Datenschutzes. Die Kommission kann einer E-IDAnbieterin, die gegen das Gesetz verstösst, die Zulassung entziehen.
Abstimmungsempfehlung JA

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien
Schweizer Unternehmen sind auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen
angewiesen. Um ihnen den Zugang zu ausländischen Märkten zu sichern und zu verbessern,
unterhält die Schweiz ein breites Netzwerk von Abkommen mit Partnerländern. Heute
erschweren hohe Zölle und andere Barrieren den Handel mit Indonesien, dem
bevölkerungsmässig viertgrössten Land der Welt. Deshalb hat die Schweiz auch mit Indo-
nesien ein Abkommen ausgehandelt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wird
insbesondere, dass die Schweiz die Zölle für Palmöl unter bestimmten Voraussetzungen
senkt.
Die Mitte/CVP sagt JA. Das Abkommen sieht vor, dass alle wichtigen Schweizer Güter
zollfrei nach Indonesien exportiert werden können. Es bringt Schweizer Unternehmen
auf dem wachsenden indonesischen Markt in eine mindestens gleich gute
Ausgangslage wie ihre ausländische Konkurrenz. Im Gegenzug schafft die Schweiz die
Zölle für indonesische Industrieprodukte ab. Für Agrarprodukte hingegen baut sie die
Zölle nur teilweise ab, dies zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft. Indonesien und
die Schweiz verpflichten sich zu einem Handel, der mit einer nachhaltigen Entwicklung
im Einklang steht. Für den Import von indonesischem Palmöl sieht das Abkommen für
eine beschränkte Menge gewisse Zollreduktionen vor. Wer Palmöl zu diesen
Bedingungen importieren will, muss nachweisen, dass es unter Einhaltung der
vereinbarten Umwelt- und Sozialauflagen produziert wurde.
Abstimmungsempfehlung JA