Abstimmungsempfehlungen vom 13. Juni

Auf nationaler Ebene stimmen wir am Wochenende vom 13. Juni über fünf, auf kantonaler Ebene
über drei und auf Bezirksebene über drei Vorlagen ab.
Ich bitte Sie, an dieser wichtigen Abstimmung teilzunehmen.

 

 Volksabstimmung vom 13. Juni 2021

 

Bund

 

Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»

NEIN

Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»

NEIN

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

JA

Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)

JA

Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus

JA

Kanton

 

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele

JA

Kantonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle»

JA

Kantonale Volksinitiative «Mehr Geld für Familien»

NEIN

Bezirk

 

Zweckverband ARA Sihltal: Totalrevision der Statuten

JA

Zweckverband Berufswahlschule Bezirk Horgen (BWS): Totalrevision der Statuten

JA

Zweckverband für Abfallverwertung im Bezirk Horgen (KVA): Totalrevision der Statuten

JA

 

                                                                                                                                                                                            

Bund

Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»

Damit Landwirtschaftsbetriebe vom Bund Direktzahlungen erhalten, müssen sie eine Reihe von Umweltauflagen einhalten. Dieser sogenannte ökologische Leistungsnachweis umfasst unter anderem Auflagen zu Pflanzenschutz, Düngung, Tierhaltung und Biodiversität. Dem Initiativkomitee gehen die Auflagen zu wenig weit. Seines Erachtens wird mit den Direktzahlungen eine Landwirtschaft unterstützt, die der Umwelt und dem Trinkwasser schaden.

Die Initiative will die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen. Direktzahlungen sollen nur noch unter folgenden Voraussetzungen ausgerichtet werden: Landwirtschaftsbetriebe müssen pestizidfrei produzieren, sie dürfen in der Tierhaltung Antibiotika weder vorbeugend noch regelmässig einsetzen und sie müssen in der Lage sein, ihre Tiere ausschliesslich mit Futter zu ernähren, das sie selber produzieren. So soll verhindert werden, dass zu viel Mist und Gülle anfallen. Auch die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung sollen auf diese Ziele ausgerichtet werden.

Auch wenn die Mitte für sauberes Trinkwasser ist, sagt sie NEIN zur Initiative, die zu anderen Nachteilen führen würde. Biodiversität umfasst die Vielfalt von Tieren, Pflanzen und ihren Lebensräumen. Betriebe mit Direktzahlungen müssen einen Mindestanteil ihres Landes als sogenannte Biodiversitätsförderflächen pflegen. Überdies fördert der Bund Biodiversitätsförderflächen und deren Qualität mit spezifischen Beiträgen. Die Initiative will, dass die Erhaltung der Biodiversität als Voraussetzung für Direktzahlungen neu in der Bundesverfassung steht. Damit Pestizide (Pflanzenschutzmittel und Biozide) zugelassen werden, müssen sie ein strenges Bewilligungsverfahren durchlaufen. Bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten für Betriebe, die Direktzahlungen beziehen, zusätzliche Einschränkungen. Der Bund fördert den reduzierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln überdies mit spezifischen Direktzahlungen. Die Initiative will, dass Landwirtschaftsbetriebe, die Direktzahlungen beziehen, gänzlich auf Pestizide verzichten. Darunter fallen auch Stoffe, die im Biolandbau zugelassen sind, wie Verbindungen aus Kupfer zur Bekämpfung von Pilzen.

Abstimmungsempfehlung NEIN

 

Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»

Pestizide werden eingesetzt, um Pflanzen, Tiere, Menschen und Materialien vor schädlichen oder unerwünschten Organismen und Krankheitserregern zu schützen. Damit Pestizide die Gesundheit und die Umwelt nicht belasten, werden sie genau geprüft. Nur von den Behörden zugelassene Produkte dürfen gebraucht werden. Auch die korrekte Verwendung wird kontrolliert. Den Initiantinnen und Initianten reichen diese Vorgaben nicht. Die Initiative will synthetische Pestizide in der Schweiz verbieten. Vom Verbot betroffen wären die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion und die Verarbeitung von Lebensmitteln, die Pflege von öffentlichen Grünanlagen und privaten Gärten sowie der Schutz von Infrastrukturen wie Bahngeleisen. Nicht erlaubt wäre zudem der Import von Lebensmitteln, die im Ausland mithilfe von synthetischen Pestiziden hergestellt wurden oder solche enthalten. Spätestens nach zehn Jahren müsste das Verbot vollständig umgesetzt sein. Bis dann dürfte der Bundesrat Ausnahmen bewilligen, wenn die Landwirtschaft, die Bevölkerung oder die Natur massiv bedroht wären, zum Beispiel bei einer ausserordentlichen Versorgungsknappheit.

Die Mitte sagt NEIN. Der Bund sorgt heute gezielt dafür, dass weniger Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern eingesetzt werden. Er unterstützt Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz. Dazu leistet auch die Wissenschaft einen wichtigen Beitrag, indem sie zum Beispiel krankheitsresistente Pflanzen züchtet. Der Bund beteiligt sich an dieser Forschung und Entwicklung. Finanziell unterstützt werden auch Landwirtschaftsbetriebe, die auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten oder deren Einsatz reduzieren. Die Ertragsverluste und der Mehraufwand bei der mechanischen Unkrautbekämpfung werden so zum Teil kompensiert. Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Förderung in Anspruch nehmen, nimmt stetig zu. Damit verbunden ist eine Abnahme der verkauften Menge an Pflanzenschutzmitteln, die ausschliesslich in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden dürfen.

Abstimmungsempfehlung NEIN

 

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Im Februar 2020 erreichte die Coronapandemie die Schweiz. Die Zahl der schweren Erkrankungen stieg rasch an. Der Bundesrat ergriff Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie zur Unterstützung von Menschen und Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie litten. Er musste schnell handeln. Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Massnahmen die gesetzliche Grundlage bot, stützte er sich auch auf Notrecht. Die Verfassung sieht für eine solche Krisensituation Notrecht vor. Allerdings ist dieses zeitlich befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, erarbeiteten Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz. Das Parlament nahm es im September 2020 an und erklärte es für dringlich. Damit trat es sofort in Kraft.

Die Mitte sagt JA. Das Gesetz erteilt dem Bundesrat zusätzliche Kompetenzen, um die Coronapandemie zu bekämpfen, und vor allem, um deren negative Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft zu mildern. Darin sind die Massnahmen enthalten, die für Bundesrat und Parlament zur Bewältigung der Pandemie und der Wirtschaftskrise weiterhin nötig sind. Das Gesetz regelt insbesondere verschiedene Finanzhilfen für Menschen und Unternehmen. Die wichtigsten sind die Kurzarbeitsentschädgung, die Entschädigung des Erwerbsausfalls, die Härtefallhilfen sowie die Unterstützung von Kultur und Sport. Das Gesetz ist befristet. Weil gegen das Gesetz das Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.

Abstimmungsempfehlung JA

Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)

Mit dem Klimawandel steigen die Temperaturen auf der ganzen Welt an. Die Hauptursache dafür ist der Ausstoss von Treibhausgasen, insbesondere von Kohlendioxid (CO2). Dieses entsteht beispielsweise durch das Heizen mit Erdöl oder das Verbrennen von Kerosin beim Fliegen. In der Schweiz bekommen vor allem die Landwirtschaft und der Tourismus den Klimawandel stark zu spüren. Hitzetage, Trockenheit und Überschwemmungen nehmen zu, Schneemangel und Erdrutsche häufen sich. Bundesrat und Parlament wollen darum den CO2-Ausstoss der Schweiz weiter senken. Dieses Ziel wollen sie mit dem neuen CO2-Gesetz (Totalrevision) erreichen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Die Mitte sagt klar JA. Mit dem revidierten CO2-Gesetz knüpft die Schweiz an ihre bisherige Klimapolitik an und verstärkt diese. Das Gesetz enthält verschiedene Massnahmen, um den CO2-Ausstoss bis 2030 weiter zu senken. Es setzt weiterhin auf die Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen und neuen Technologien. Klimafreundliches Verhalten wird belohnt. Wer hingegen viel CO2 verursacht, zum Beispiel wer viel fliegt, zahlt mehr. Investitionen in Gebäude und Infrastrukturen werden unterstützt und innovative Firmen gefördert. Dadurch können etwa Gebäude saniert und Ladestationen für Elektroautos gebaut werden. Beim Verkehr sorgt das Gesetz dafür, dass Fahrzeuge auf den Markt kommen, die weniger CO2 ausstossen.

Abstimmungsempfehlung JA

 

Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 haben terroristisch motivierte Täter in Europa mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Heute kann die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Um terroristische Anschläge verhindern zu können, haben Bundesrat und Parlament eine neue rechtliche Grundlage geschaffen. Künftig kann die Polizei präventiv besser eingreifen. Wegen Grundrechts-bedenken wurde gegen das neue Gesetz das Referendum ergriffen.

Die Mitte sagt JA. Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ermöglicht es den Behörden, gegen Personen vorzugehen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Diesen terroristischen Gefährdern können unter anderem eine Meldepflicht oder ein Kontakt- oder Ausreiseverbot auferlegt werden. Im äussersten Fall kann jemand auch unter Hausarrest gestellt werden. Der Hausarrest muss immer von einem Gericht bewilligt werden. Hat ein Kanton oder allenfalls eine Gemeinde konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr, kann die zuständige Behörde die neuen Massnahmen beim Bundesamt für Polizei (fedpol) beantragen. Die betroffene Person kann gegen jede angeordnete Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Gemäss Bundesrat und Parlament ist die Vorlage mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar.

Abstimmungsempfehlung JA

 

Kanton

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele

Mit dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) erfolgen im Kanton Zürich die Anpassungen an das neue Bundesgesetz über Geldspiele (BGS). Das BGS regelt die Zulässigkeit und Durchführung von Geldspielen und die Verwendung der Spielerträge und lässt den Kantonen nur wenig Spielraum bei der Umsetzung. Das vorliegende neue kantonale Gesetz sieht unter anderem kein ausdrückliches Verbot für Geldspielautomaten vor. Gleichzeitig soll mit der kantonalen Umsetzung der neuen bundesrechtlichen Vorgaben sichergestellt sein, dass das Angebot an Geschicklichkeitsspielen möglichst sicher ist, die Aufsicht darüber effizient ausfällt und finanzielle Mittel für Massnahmen zur Bekämpfung von exzessivem Geldspiel zur Verfügung stehen. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen die Annahme des Einführungsgesetzes. Eine Minderheit des Kantonsrates erwirkte ein Kantonsratsreferendum, womit es zur Volksabstimmung kommt.

Die Mitte sagt JA. Der Regelungsspielraum für den Kanton beschränkt sich im Wesentlichen auf den Bereich der Aufsicht und der Bewilligung für die sogenannten Kleinspiele, das heisst für Kleinlotterien (Tombolas) und lokale Sportwetten, die weder automatisiert noch online oder interkantonal durchgeführt werden, sowie für kleine Pokerturniere. Bei den Kleinspielen handelt es sich um Spiele mit kleinen Einsätzen und Gewinnmöglichkeiten. Sie dienen oftmals als Finanzierungshilfen für Vereine oder für die Durchführung von Anlässen. Soweit nicht bereits durch das BGS einschränkende Vorgaben bestehen, sollen sie auch künftig im bisherigen Rahmen durchgeführt werden dürfen. Dies ist insofern gerechtfertigt, da Kleinspiele in Bezug auf übermässige Spieleinsätze und Spielsucht nur ein sehr geringes Gefährdungspotenzial aufweisen und in der bisherigen Praxis zu keinen nennenswerten Problemen geführt haben.

Abstimmungsempfehlung JA

 

Kantonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle»

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichern lassen. Versicherungspflichtig sind auch bestimmte Personenkategorien mit Wohnsitz im Ausland. Die Krankenversicherungspflicht beginnt ab Geburt oder Wohnsitznahme in der Schweiz. Die Krankenkassen legen ihre Prämien unabhängig vom Einkommen und Vermögen einer Person fest. Diese Prämien können zu einer grossen finanziellen Belastung bei den Versicherten führen. Als Ausgleich sieht das KVG vor, dass die Kantone die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen verbilligen. Bei Familien mit unteren und mittleren Einkommen müssen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Bei Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe oder von Ergänzungsleistungen übernimmt der Kanton die gesamten Krankenkassenprämien. Bei übrigen Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen beträgt die Prämienverbilligung höchstens 60 Prozent der regionalen Durchschnittsprämie.

Die Mitte sagt JA. Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Die individuelle Prämienverbilligung im Kanton Zürich wurde aber lediglich um etwas mehr als 50 Prozent erhöht. Die Nominallöhne sind im selben Zeitraum sogar nur um rund 20 Prozent gestiegen. Von dieser Entwicklung besonders betroffen sind Familien mit tiefen Einkommen und der untere Mittelstand. Für sie steigt die Prämienlast überproportional zum Lohn und belastet das Haushaltsbudget massiv. Trotz dieser sehr hohen Prämien bezahlen in der Schweiz die privaten Haushalte und nicht etwa die Krankenkassen einen grossen Teil der Gesundheitskosten selber, mehr als irgendwo sonst in Europa. Bis zu 60 Prozent der Kosten werden den Haushalten als Krankenkassenprämie oder Kostenbeteiligungen direkt verrechnet. Ursprünglich ging die Gesetzgebung davon aus, dass ein Haushalt maximal 8 Prozent seiner Ausgaben für die Gesundheitskosten aufwenden sollte. In den tiefen Einkommensgruppen machen diese heute aber bereits mehr als 20 Prozent aus. Das ist sozial extrem ungerecht. Die Krankenkassenprämien sind in der Schweiz neben den Steuern der zweithäufigste Grund für eine Verschuldung. Sie belasten viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen viel stärker als die Steuern. Kein Wunder, dass die Krankenkassenprämien Jahr für Jahr zu den grössten Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer zählen.

Abstimmungsempfehlung JA

 

Kantonale Volksinitiative «Mehr Geld für Familien»

Familienzulagen sollen die finanzielle Belastung, die Familien durch ein Kind oder mehrere Kinder entsteht, teilweise ausgleichen. Im Bundesgesetz über die Familienzulagen und

Finanzhilfen an Familienorganisationen gibt der Bund dazu gesamtschweizerische Mindestansätze vor. Die Volksinitiative verlangt eine Regelung in der Kantonsverfassung, wonach die Zulagen im Kanton Zürich mindestens 150 Prozent dieser bundesrechtlich vorgeschriebenen Mindestansätze betragen. Kantonsrat und Regierungsrat lehnen die Initiative ab, da sich die geforderte Erhöhung der bestehenden Pauschalen für eine bedarfsgerechte finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern nicht eignet und eine grosse Mehrbelastung für Unternehmen zur Folge hätte.

Die Mitte sagt NEIN. Im Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen sind nach dem Grundsatz «ein Kind – eine Zulage» folgende Mindestansätze für die Familienzulagen festgelegt: monatliche Kinderzulage von 200 Franken für jedes Kind bis längstens zum vollendeten 16. Altersjahr; monatliche Aus-bildungszulage von 250 Franken ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung, frühestens ab vollendetem 15. Altersjahr bis längstens zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Kantone können über diese Ansätze hinausgehen. Im Kanton Zürich ist dies insofern der Fall, als nach Vollendung des 12. Altersjahres anstelle einer Kinderzulage von monatlich 200 Franken eine solche von monatlich 250 Franken ausgerichtet wird.

Die Initiative fordert einen neuen Art.112a in der Kantonsverfassung, wonach die Höhe der Familienzulagen im Kanton Zürich mindestens 150 Prozent der bundesrechtlich vorgeschriebenen Mindestansätze beträgt. Bei Annahme der Initiative würden im Kanton Zürich die monatlichen Kinderzulagen von bisher 200 Franken bzw. 250 Franken auf 300 Franken und die Ausbildungszulagen von 250 Franken auf 375 Franken erhöht.

Abstimmungsempfehlung NEIN

 

Bezirk

Das neue Gemeindegesetz, das auf den 1. Januar 2018 in Kraft trat, verlangt von allen Zweckverbänden die Einführung eines eigenen Haushalts. Die Einführung eines eigenen Haushalts bedeutet, die Verbands- und Gemeindehaushalte zu entflechten. Dazu ist eine Revision der Statuten bis spätestens Ende 2021 notwendig.

Diesbezüglich wurden folgende Statuten überarbeitet. Teilweise enthalten die Anpassungen weitere, meist unwesentliche Punkte.

Zweckverband ARA Sihltal: Totalrevision der Statuten

 

Zweckverband Berufswahlschule Bezirk Horgen (BWS): Totalrevision der Statuten

  • Anpassung Anzahl Unterschriften für Initiative/Referendum
  • Die Finanzkompetenzen der Behörden werden massvoll angehoben.

Zweckverband für Abfallverwertung im Bezirk Horgen (KVA): Totalrevision der Statuten

 

 

Behörden und Prüfkommissionen empfehlen die Änderungen.

Für den Vorstand «Die Mitte Adliswil» sind die Änderungen ebenfalls unbestritten und wir empfehlen die Annahme aller Statutenrevisionen: 3xJA