Empfehlungen für die Abstimmung vom 28. November

Auf nationaler Ebene stimmen wir am Wochenende vom 28. November 2021 über drei  Vorlagen ab. Auf kantonaler Ebene findet eine Abstimmung statt.

Bund 
PflegeinitiativeStimmfreigabe
Justiz-InitiativeNEIN
Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-GesetzesJA
Kanton 
Teilrevision des kantonalen EnergiegesetzesJA

Bund

Pflegeinitiative

Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung. Sie steht angesichts der Alterung der Bevölkerung vor grossen Herausforderungen. Um die Qualität der Pflege erhalten zu können, müssen mehr Pflegefachkräfte als heute ausgebildet werden. Zudem müssen Bedingungen geschaffen werden, damit sie länger im Beruf bleiben.

Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege fördern. Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen. Es soll genügend diplomierte Pflegefachpersonen geben und in der Pflege tätige Personen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Auch verlangt die Initiative, dass der Bund die Arbeitsbedingungen regelt und für eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sorgt. Ausserdem sollen Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt zulasten der Krankenkasse abrechnen können. 

Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die Aus- und Weiterbildung soll während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden. Pflegefachpersonen sollen gewisse Leistungen direkt abrechnen können, wobei ein Kontrollmechanismus verhindern soll, dass dadurch die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien steigen. 

Die Delegierten der Mitte Kanton Zürich haben Stimmfreigabe beschlossen. Die Ziele der Initiative sind unbestritten. Der Weg und die Auswirkungen der beiden Varianten werden aber unterschiedlich beurteilt. 

Abstimmungsempfehlung: Stimmfreigabe

Justiz-Initiative

Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien (sogenannter Parteienproporz). Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten der Justiz-Initiative beeinträchtigt dieses Wahlverfahren die richterliche Unabhängigkeit. Zudem kritisieren sie, Parteilose hätten keine Chance, gewählt zu werden. 

Die Justiz-Initiative will ein neues Wahlverfahren einführen. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen künftig durch das Los bestimmt werden. Wer am Losverfahren teilnehmen darf, entscheidet eine Fachkommission. Sie soll nur Personen zum Losentscheid zulassen, die sich fachlich und persönlich für das Richteramt eignen. Die Amtssprachen müssen dabei am Bundesgericht angemessen vertreten sein. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter könnten ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen. Das Parlament könnte 

Richterinnen und Richter nur dann abberufen, wenn diese ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder dauerhaft nicht mehr fähig sind, das Amt auszuüben.

Die Mitte sagt NEIN. Für Bundesrat und Parlament eignet sich das Losverfahren nicht zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter. An die Stelle einer demokratischen Wahl träte der Zufall. Zudem gibt es keine Hinweise, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht unabhängig urteilen. Das heutige System hat sich bewährt. 

Abstimmungsempfehlung: NEIN

Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes

Nach Ausbruch der Coronapandemie im Frühjahr 2020 musste der Bundesrat rasch reagieren. Er ergriff weitreichende Massnahmen, um die Pandemie einzudämmen und ihre gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen abzufedern. Anfangs musste er zum Teil Notrecht erlassen, weil sich das Virus rasant ausbreitete und rasche Entscheide vonnöten waren. Diese Möglichkeit gibt ihm die Bundesverfassung. Ab dem 25. September 2020 konnte er sich auf das vom Parlament beschlossene und sofort in Kraft gesetzte Covid-19-Gesetz stützen. Die Pandemie blieb unberechenbar, weshalb das Parlament das Gesetz in jeder Session an die Entwicklung anpasste. Am 18. Dezember 2020, am 19. März 2021 und am 18. Juni 2021. Über das Covid-19-Gesetz wurde bereits einmal abgestimmt. Gegen die Fassung vom 25. September 2020 war das Referendum zustande gekommen. In der Abstimmung vom 13. Juni 2021 nahmen die Stimmberechtigten das Gesetz mit 60 Prozent an. Auch gegen die Änderungen vom 19. März 2021 wurde ein Referendum ergriffen, weshalb über diese Anpassungen abgestimmt wird.

Die Mitte sagt JA. Das mehrmals angepasste Covid-19-Gesetz erlaubt es, Menschen und Unternehmen besser zu schützen. Die Anpassungen vom März 2021 weiten die wichtigen wirtschaftliche Hilfen aus und schliessen Unterstützungslücken. Das Covid- Zertifikat vereinfacht Auslandsreisen und ermöglicht die Durchführung bestimmter Veranstaltungen.

Abstimmungsempfehlung: JA

Kanton

Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes

Mit der Änderung des Energiegesetzes schafft der Kanton Zürich eine wichtige Grundlage für wirksamen Klimaschutz im Gebäudebereich. Öl- und Gasheizun­gen müssen künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden. Um hohe Kosten und Härtefälle zu vermeiden, gibt es Ausnahmeregelungen. Die finanziellen Beiträge des Kantons an klimaneutrale Heizungen werden erhöht, um den Umstieg zu erleichtern. Die Änderung des Energiegeset­zes setzt die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich um.

Die Mitte sagt JA. Heute wird mehr als jede zweite Öl- oder Gasheizung am Ende ihrer Lebensdauer durch eine neue Öl- oder Gasheizung ersetzt. Damit erreicht der Kanton Zürich seine Klimaziele nicht. Laut einer Umfrage in der Stadt Zürich haben sich weni­ger als die Hälfte der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim Heizungs­ersatz mit Alternativen zu Öl und Gas befasst. Um die Klimaziele zu erreichen, braucht es daher verbindliche Regeln für den Ersatz von Heizungen. Gegen die vom Kantonsrat beschlossene Umsetzungsvorlage hat der Hauseigentümerverband das Referendum ergriffen, womit es zur Volks­abstimmung kommt. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen die Annahme der Vorlage.

Abstimmungsempfehlung: JA