Abstimmungsempfehlungen für den 15. Mai

Auf nationaler Ebene stimmen wir am Wochenende vom 15. Mai 2022 über drei Vorlagen ab.
Auf kantonaler Ebene finden vier Abstimmungen statt und im Bezirk Horgen stimmen wir über eine Vorlage ab.

 

Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

 

Bund

 

Filmgesetz 

NEIN

Transplantationsgesetz

JA

Finanzierung Frontex

JA

Kanton

 

Klimaschutzartikel

JA

Stimm- und Wahlrechtsalter 16 [ohne Herabsetzung des Wählbarkeits-alters 18]

JA

Kantonales Bürgerrechtsgesetz

JA

Elternzeit-Initiative

NEIN

Bezirk Horgen

 

Teilrevision des Regionalen Richtplans

JA

 

Bund

Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) 

Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden jedoch zunehmend auch im Internet zum Abruf angeboten (Streaming). Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es bis jetzt in der Schweiz keine Investitionspflicht. Die Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass Streaming-dienste künftig ebenfalls 4 Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren müssen. Sie können sich entweder direkt an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Film-förderung zugutekommt. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden.

Die Mitte ZH hat an der DV die Nein Parole gefasst. Die Mitte Schweiz ist für ein JA. Für das Referendumskomitee ist es unfair, dass die Gesetzesänderung Streamingdienste zwingt, zu 30 Prozent europäische Filme zu zeigen. Beliebte Filme aus aller Welt hätten damit das Nachsehen. Zudem ist das Komitee überzeugt, dass die Abonnemente für Streamingdienste wegen der Investitonspflicht teurer würden.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

 

 

Änderung des Transplantationsgesetzes (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten»)

In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz im Schnitt jährlich rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf an Organen ist

allerdings deutlich grösser. Eine Transplantation ist heute eigentlich nur möglich, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Der Wille der betroffenen Person ist aber häufig nicht bekannt. Dann müssen die Angehörigen entscheiden.

In der Mehrheit der Fälle sprechen sie sich aus Unwissen des Willens gegen eine Organspende aus. Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten. Sie wollen darum die Organspende neu regeln: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Gleichwohl werden in diesem Fall die Angehörigen einbezogen. Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden. Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Auch diese verlangt den Wechsel zur Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht.

Die Mitte sagt JA. Eine Organspende kann Leben retten. Für Bundesrat und Parlament ist es darum wichtig, dass die Organe all jener, die sie nach dem Tod spenden können und möchten, auch wirklich transplantiert werden. Das neue Vorgehen sichert den Einbezug der Angehörigen und entlastet sie in einer schwierigen Situation.

Abstimmungsempfehlung: JA

 

 

Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Nur dank systematischer Kontrollen an den Aussengrenzen ist die Reisefreiheit im Schengen-Raum möglich. Mit Frontex werden diese Kontrollen verbessert und die Sicherheit auch für die Schweiz erhöht. Mit ihrer Beteiligung an Frontex gestaltet die Schweiz die Kontrollen mit, unterstützt die exponierten Schengen-Staaten und setzt sich für die Grundrechte ein. Ein Nein wäre mit weitreichenden negativen Folgen und hohen Kosten für die Schweiz verbunden. Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen: Die Schweiz liegt im Herzen des Schengen-Raums auf den wichtigsten Transitrouten Europas. Deshalb ist unsere Sicherheit auch von der Lage an den Schengen-Aussengrenzen abhängig. Eine wirksame Kontrolle dieser Grenzen ist eine Investition in den Schutz der Schweiz. Es liegt in unserem Interesse, bei den Kontrollen der Aussengrenzen und der Bewältigung der Migrationsbewegungen mitzuwirken. Nur wenn die Schweiz mitmacht, kann sie mitreden und die Entscheidungen sowie die strategische Ausrichtung von Frontex mitgestalten. Frontex würde auch bei einem Nein weiterbestehen und an den Aussengrenzen im Einsatz sein – ohne Mitgestaltung der Schweiz.

Die Mitte sagt JA. Bundesrat und Parlament, wollen den Bundesbeschluss über die Regelung zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache annehmen.

Abstimmungsempfehlung: JA

 

 

Kanton

Änderung der Kantonsverfassung, Klimaschutz

Der Klimaschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit – auch im Kanton Zürich. Er soll deshalb in der Kantonsverfassung verankert werden. Der geplante neue Verfassungsartikel definiert das Ziel der Treibhausgasneutralität, kurz «Netto-Null». Er erteilt dem Kanton und den Gemeinden verbindlich den Auftrag, sich für die Begrenzung des Klimawandels und seinen Auswirkungen einzusetzen. Weiter bezeich­net er die Handlungsfelder für Massnahmen und schafft die Grund­lage für die Förderung von geeigneten Technologien, Materialien und Prozessen. Die geplante Verfassungsänderung geht auf eine

vom Kantonsrat unterstützte parlamentarische Initiative zurück. Auch der Regierungsrat unterstützt das Vorhaben, den Klimaschutz in die Kan­tonsverfassung aufzunehmen.

Die Mitte sagt JA. Die Kantonsverfassung ist der höchste Rechtserlass des Kantons Zürich. Sie um­schreibt unter anderem die wichtigsten öffentlichen Aufgaben, die der Kanton und die Gemeinden zu erfüllen haben. Aufgrund der stark gewachsenen Bedeu­tung des Klimaschutzes als öffentliche Aufgabe soll dieser nun neu zum Verfas­sungsauftrag erklärt werden. Der zur Abstimmung stehende Artikel definiert das Ziel

der Treibhausgasneu­tralität bzw. Netto-Null. Damit gibt er der Politik und Wirtschaft eine klare Rich­tung vor. Dies schafft Klarheit und Planungssicherheit für künftige

Entwicklungen. Wann dieses Ziel erreicht werden muss, definiert der Verfassungs-artikel nicht. Eine konkrete Jahreszahl wird auf Gesetzesstufe verankert.

Abstimmungsempfehlung: JA      

 

 

Änderung der Kantonsverfassung, Stimm- und Wahl­rechtsalter 16

(ohne Herabsetzung des Wählbarkeitsalters 18)

Mit einer Änderung der Kantonsverfassung soll das Stimm- und Wahl­rechtsalter im Kanton Zürich von bisher 18 auf 16 Jahre gesenkt werden. Das neue Stimm- und Wahlrechtsalter 16 soll für Abstimmun­gen auf Gemeinde- und Kantonsebene gelten. Es umfasst das Recht, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen (aktives Wahlrecht). Dadurch sollen Jugendliche früher Zugang zum demokratischen System erhalten und ihre politi­sche Teilhabe gestärkt werden. Für ein öffentliches Amt wählbar sein (passives Wahlrecht) sollen hingegen weiterhin nur Personen ab 18 Jahren. Der Kantonsrat beschloss die Ver­fassungsänderung am 15. November 2021. Sie untersteht dem obliga­torischen Referendum.

Die Mitte sagt JA. Heute sind Jugendliche bei politischen Entscheidungen weniger stark vertreten als der Rest der Bevölkerung. Ein Grund dafür ist die Alterung der Bevölkerung. Das Bundesamt für Statistik sagt voraus, dass sich die Altersstruktur der Bevöl­kerung in den nächsten 30 Jahren tiefgreifend verändern wird. Zudem wird mit der Babyboom-Generation diejenige Generation pensioniert, in der es besonders viele Kinder gab. Schliesslich nimmt die Lebenserwartung weiterhin zu. Deshalb haben die Stimmen junger Menschen im Vergleich mit dem Rest der Bevölkerung immer weniger Gewicht. Mit dem Stimmrechtsalter 16 soll das Un­gleichgewicht in der politischen Beteiligung zwischen den Generationen gemil­dert werden. So erhalten Jugendliche früher Zugang zum demokratischen System der Schweiz und ihre politische Teilhabe wird gestärkt.

Abstimmungsempfehlung: JA

Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG)

Das Bürgerrecht spielt im Leben eines Menschen eine wichtige Rolle. Wer sich in der Schweiz einbürgern lassen will, muss zahlreiche Vor­aussetzungen erfüllen. Die Gemeinde, der Kanton und der Bund prü­fen diese nach klaren Regeln. Heute gibt vor allem der Bund vor, was nötig ist, um das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten. Mit dem zur Abstimmung stehenden neuen Kantonalen Bürgerrechtsgesetz er­gänzt und konkretisiert der Kanton Zürich diese Voraus-setzungen. Das neue Gesetz führt bewährte Regeln der Zürcher Einbürgerungs­praxis weiter und trägt zu einer einheitlichen Behandlung der Ein­bürgerungsgesuche im ganzen Kanton bei. Der Kantonsrat ist der Vorlage des Regierungsrates in allen Punkten gefolgt.

Die Mitte sagt JA. Die Kantonsverfassung verlangt weiter, dass in allen Zürcher Gemeinden die gleichen Einbürgerungsvoraussetzungen gelten. Die Chancen auf eine Einbürge­rung dürfen also nicht vom jeweiligen Wohnort abhängig sein. Dieses Ziel wurde bereits 2018 mit der Revision der Kantonalen Bürgerrechtsverordnung in wichti­gen Punkten umgesetzt. Mit dem neuen Kantonalen Bürgerrechtsgesetz werden nun weitere Regeln eingeführt, die zu einer einheitlichen Behandlung führt. Das Ziel ist ein schweizweit einheitlicheres Einbürgerungsverfahren. Der Spielraum der Kantone ist dadurch kleiner geworden. Das neue kantonale Gesetz ist deshalb ein schlanker Erlass mit 23 Bestimmungen. Der Kantonsrat ist der Vorlage des Regierungsra­tes in allen Punkten gefolgt.

Abstimmungsempfehlung: JA

 

 

Volksinitiative «für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)»

Auf den 1. Januar 2021 wurde in der Schweiz der Vaterschaftsurlaub eingeführt. Damit haben erwerbstätige Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Die kantonale Volksinitiative «für eine Elternzeit (Elternzeit-Initia­tive)» fordert, dass im Kanton Zürich der Anspruch für beide Eltern­teile auf je 18 Wochen Elternzeit erhöht wird. Eltern, die im Kanton Zürich arbeiten, aber nicht hier wohnen, sollen je 14 Wochen bezahl­te Elternzeit erhalten. Finanziert würde die

Elternzeit mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Kanton Zürich. Der Kanton Zürich soll für die ungedeckten Kosten aufkommen.

Die Mitte sagt NEIN. Kantonsrat und Regierungsrat lehnen die Initiative ab.

Berechnungen der Volkswirtschaftsdirektion haben ergeben, dass mit der Einführung einer Elternzeit von 18 bzw. 14 Wochen im Kanton Zürich jährlich direkte Kosten für die Erwerbsersatzordnung von 423 Mio. Franken entstehen, die je zur Hälfte durch Arbeitnehmende und Arbeitgebende getragen werden müssten. Diese setzen sich zusammen aus 49 Mio. Franken Mehrkosten für die Entschädigung der Mütter und 374 Mio. Franken Mehrkosten für die Entschädigung der Väter. Den Arbeitgebenden entstehen indirekte Kosten durch den Arbeitsausfall bei Bezug der Elternzeit. Diese zusätzlichen Kosten sind für viele Unternehmen nicht tragbar insbesondere nicht für jene, die bereits durch die Folgen der Coronapandemie geschwächt sind. Die Forderung der Volksinitiative mit je 18 Wochen Elternzeit pro Elternteil geht daher zu weit. Es ist zu befürchten, dass der Kanton Zürich durch die höheren Arbeitskosten an Wettbewerbsfähigkeit verliert und der Wirtschafts- und Innovationsstandort Zürich Schaden nimmt.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

 

 

Bezirk Horgen

Teilrevision des Regionalen Richtplans

Die Teilrevision des Regionalen Richtplans ermöglicht in allen Gemeinden wichtige Entwicklungsschritte. Dazu gehören unter anderem Projekte für den Schutz des See-

ufers für eine bessere Gestaltung der Seestrasse oder für einen hindernisfreien Wanderweg am Zürich-See. In Adliswil geht es im Regionalen Richtplan insbesondere um zwei Entwicklungsgebiete. Das heutige Gewerbegebiet Sood liegt direkt bei der Sihltalbahn-Haltestelle Sood-Oberleimbach. Es eignet sich viel besser für Wohnungen und soll sich zu einem attraktiven Zentrum entwickeln. Das Gewerbe soll eine neue Heimat im Gebiet Lätten finden, direkt an der Autobahn. So wird auch das Adliswiler Zentrum vom Schwerverkehr entlastet. Detailinfos: https://richtplan-zimmerberg.ch

 

Die Mitte sagt JA. Mit der Teilrevision des Richtplans werden in unserer Region Arbeitsplätze an sinnvollen Orten ermöglicht und Zentren von Schwerverkehr entlastet. Gleichzeitig werden Erholungs- und Schutzgebiete gesichert. Ein Ja zur Teilrevision des Richtplans Zimmerberg hilft der Region als Wirtschaftsregion attraktiv zu bleiben und verhindert eine weitere Zersiedlung.

Abstimmungsempfehlung: JA