Abstimmungsempfehlungen für den 25. September

Hier findest Du die Abstimmungsempfehlungen. Auf nationaler Ebene stimmen wir am Wochenende vom 25. September 2022 über vier Vorlagen ab. Auf kantonaler Ebene finden zwei Abstimmungen statt und auf kommunaler Ebene stimmen wir über den Neubau Turnhalle und Dreifachkindergarten Wilacker ab

Volksabstimmung vom 25. September 2022

Bund 
MassentierhaltungsinitiativeNEIN
Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MehrwertsteuerJA
Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenen-versicherung (AHVG)JA
Verrechnungssteuergesetz, VStG (Stärkung des Fremdkapitalmarktes) JA
Kanton 
Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative»JA
Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre»NEIN
Adliswil 
Neubau Turnhalle und Dreifachkindergarten WilackerJA

Bund

«Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, Umwelt und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie.

Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den BioSuisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten. Dadurch würden Abkommen mit wichtigen Handelspartnern verletzt. Höhere Investitions- und Betriebskosten, aufwendige Kontrollen in ausländischen Betrieben und eine Verteuerung der Lebensmittel tierischer Herkunft wären die Folge. Daher sagt die Mitte Nein zur Vorlage.

Abstimmungsempfehlung NEIN

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung 

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Mitte sagt JA. Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Das schafft einen Anreiz, länger erwerbstätig zu sein.

Abstimmungsempfehlung 2x JA

Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer. (Verrechnungssteuer- 

Gesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarktes)

Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.

Die Mitte sagt Ja. Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver. Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden. Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird.

Abstimmungsempfehlung JA

Kanton

Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative»

Die Kreislaufwirtschaft hat zum Ziel, möglichst viele Stoffe immer wieder zu verwenden und diese Ressourcen so im Kreislauf zu halten. Der zur Abstimmung stehende Gegenvorschlag zur zurückgezogenen «Kreislauf-Initiative» sieht dazu einen neuen Artikel in der Kantonsverfassung vor. Kanton und Gemeinden erhalten die Aufgabe, in ihren Zuständigkeitsbereichen günstige Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern sowie für die Schliessung von Stoffkreisläufen zu schaffen. Die stufengerechte Verankerung dieser Aufgabe in der Kantonsverfassung dient als Ausgangspunkt und rechtliche Grundlage für gezielte Umsetzungsmassnahmen.

Die Mitte sagt JA. Bauabfälle übertreffen Haushaltsabfälle mengenmässig bei Weitem. Jede Zürcherin und jeder Zürcher produziert pro Jahr knapp drei Tonnen Abfall. Nur etwa ein Viertel davon stammt aus den Haushalten. Der grösste Teil ist Bauabfall und füllt unsere Deponien. Im Gegensatz zur «Kreislauf-Initiative» erfasst der Gegenvorschlag nicht nur den Privatkonsum. Er umfasst auch Bereiche mit grossen Stoffströmen sowie hohen Abfallaufkommen, die beispielsweise aus der Verwendung von Baumaterialien, der Verwertung von Rückbaustoffen oder aus Ressourcen intensiven Produktionsprozessen stammen. Deshalb wurde die Volksinitiative für eine nachhaltige Nutzung von Wertstoffen («Kreislauf-Initiative») durch das Initiativkomitee zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen.

Abstimmungsempfehlung JA

Kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre»

Die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» verlangt eine höhere Besteuerung von Einkünften aus Beteiligungen an Unternehmen. Personen, die mit mindestens 10 Prozent an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften beteiligt sind, sollen die Einkünfte aus diesen Beteiligungen künftig zu 70 Prozent statt wie heute nur zu 50 Prozent versteuern müssen. Dies würde für ausgeschüttete Gewinne aus solchen Unternehmen zu einer Erhöhung der Gesamtsteuerbelastung durch Gewinnsteuer und Einkommens­steuer von rund 7 Prozent führen. Eine solche Mehrbelastung von Einkünften aus Beteiligungen würde die steuerliche Konkurrenzfähigkeit des Kantons Zürich im Vergleich zu anderen Kantonen gemäss der Beurteilung des Regierungsrates verringern.

Die Mitte sagt Nein. Die von der Volksinitiative verlangte Erhöhung der Teilbesteuerungssätze auf 70 Prozent ist auch bei einem Vergleich mit anderen Kantonen nicht angezeigt. Bei diesem Vergleich ist auch die Gewinnsteuer auf der Stufe des Unternehmens und damit die Gesamtbelastung durch die Gewinn- und die Einkommenssteuer zu berücksichtigen. In den Nachbarkantonen Zug, Schwyz und Aargau liegen die Teilbesteuerungssätze ebenfalls bei 50 Prozent. In diesen Kantonen sind aber die Gewinnsteuersätze tiefer als im Kanton Zürich. Nur in den Kantonen Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen liegen die Teilbesteuerungssätze höher als im Kanton Zürich und nur im Kanton St. Gallen auf der Höhe der von der Volksinitiative geforderten 70 Prozent. In diesen Kantonen sind aber die Gewinnsteuersätze deutlich tiefer als im Kanton Zürich.

Abstimmungsempfehlung NEIN

Adliswil

Neubau Turnhalle und Dreifachkindergarten Wilacker

Die Schule Wilacker wurde auf das Schuljahr 2018/2019 als modularer Neubau fertiggestellt. Nun soll in einer nächsten Phase die Erweiterung um einen Neubau mit Turnhalle sowie Dreifachkindergarten erfolgen.

Mit der neuen Turnhalle wird dem dringenden Sportraum- Bedarf der Schulen sowie dem gesamten Quartier Sonnenberg-Wilacker begegnet. Gleichzeitig ist der bestehende Doppelkindergarten Wanneten sanierungsbedürftig. Dieser soll als Dreifachkindergarten neu realisiert werden.

Eine Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass sich die bei- den Projekte «Turnhalle» und «Dreifachkindergarten» in einem gemeinsamen Gebäude effizient vereinen lassen. Stadtrat und Grosser Gemeinderat haben dem Objektkredit in der Höhe von 11,5 Mio. Franken zugestimmt.

Die Mitte sagt JA. Die Zusammenfassung von Wanneten und Wilacker ist sehr sinnvoll, insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt, da der alte Kindergarten sanierungsbedürftig ist. Zudem ist es für die Kinder wichtig genügend Sportraum zur Verfügung zu haben.

Abstimmungsempfehlung JA