Abstimmungsempfehlung für den 27. November

Auf kantonaler Ebene stimmen wir am Wochenende vom 27. November 2022 über ein Thema und auf gemeindeebene ebenfalls über ein Thema ab. Unten findet ihr unsere Empfehlungen.

Kanton 
GerechtigkeitsinitiativeNEIN
Gegenvorschlag zur „Gerechtigkeitsinitiative“JA
StichfrageGegenvorschlag
Adliswil 
Teilrevision Bau- und Zonenordnung; Einführung MehrwertausgleichJA

Adliswil

Teilrevision Bau- und Zonenordnung; Einführung Mehrwertausgleich

Ein-, Auf- oder Umzonungen können für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhebliche Mehrwerte bewirken. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz verlangt, dass die Kantone ihre Gesetze anpassen, damit ein angemessener Ausgleich für Vor- und Nachteile aus Planungsmassnahmen erfolgt. Der Kanton Zürich hat es den Gemeinden übertragen, die Vor- und Nachteile bei Auf- und Umzonungen in den jeweiligen Bau- und Zonenordnungen zu regeln. Die Gemeinden müssen dazu die Höhe des Mehrwertabgabesatzes sowie die Freifläche, ab welcher eine Abgabe erfolgen soll, festsetzen.

Mit der Mehrwertabgabe kann die Stadt Adliswil einen Teil der Planungs- und Baukosten für öffentliche Infrastrukturen ausgleichen. Dies entlastet auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Der Grosse Gemeinderat hat am 6. April 2022 den Abgabesatz auf 30 % und die Mindestfreifläche auf 2‘000 m2 festgesetzt. Gegen diesen Beschluss wurde ein Parlamentsreferendum ergriffen, weshalb es zur Volksabstimmung kommt.

Die Mitte ist klar der Meinung, dass die beschlossene und von Stadt- und Gemeinderat mehrheitlich getragene Regelung gut und ausgeglichen ist. Auf- oder Umzonung generiert Mehrwert für den Eigentümer, aber Mehrkosten für die Allgemeinheit. Die 30-prozentige Mehrwertabgabe bringt hier einen fairen Ausgleich. 70% des Mehrwerts bleiben beim Investor. Es handelt sich um eine einmalige Abgabe. Die Grundeigentümer beteiligen sich damit an der Finanzierung von Investitionen, die für eine attraktive Stadtentwicklung nötig sind.

Mietpreise und Grundstückpreise werden durch die Nachfrage/Angebot bestimmt. Steuern und Abgaben haben keinen Einfluss auf die Mietpreise. Dies haben entsprechende Studien nachgewiesen. Solange man gemäss Bauzonenordnung regulär baut, sind keine Abgaben fällig. Mehrwertabgabe wird nur fällig bei Um- oder Aufzonungen von mehr als 2000m2.

Weitere Argumente unter: bzo-adliswil.ch

Abstimmungsempfehlung: JA

Kanton

Gerechtigkeitsinitiative: Ja zum Gegenvorschlag

Die Volksinitiative «Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen (Gerechtigkeitsinitiative)» verlangt eine Erhöhung des steuerlichen Abzugs für Versicherungsprämien um 1000 Franken pro erwachsene Person und um 200 Franken pro Kind. Der Abzug soll nicht mehr nach dem Landesindex der Konsumentenpreise, sondern nach der Entwicklung der Durchschnittsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Teuerung angepasst werden.

Der Gegenvorschlag des Kantonsrates sieht eine Erhöhung des Versicherungsprämienabzugs um 300 Franken pro erwachsene Person vor.

Die Krankenkassenprämien wachsen Jahr für Jahr, eine Anpassung der maximalen Steuerabzüge macht deshalb durchwegs Sinn, ansonsten die reale Prämienbelastung zum gesetzlich festgelegten Abzugsrecht zu sehr divergiert. Die in der Initiative geforderte Erhöhung erachtet die Mitte jedoch als zu ausufernd. Diese würde zu Steuerausfällen von je ca. 45 Mio. für Kanton und Gemeinden führen. Auch würde sie eben nicht die von steigenden Prämien stark betroffene mittlere Einkommen entlasten, sondern wegen der Steuerprogression vorwiegend die höheren Einkommen. 

Deshalb unterstützt die Mitte den regierungsrätlichen Gegenvorschlag, die Steuerabzüge auf CHF 2’900 bzw. 5’800 zu erhöhen. Die Mitte bleibt weiterhin ihrem Prinzip verpflichtet, dass wahre und zielgerichtete Entlastung durch die Erhöhung der Prämienvergünstigung zu erreichen ist. Steuerabzüge würden nur sozialpolitisch sinnvoll entlasten, wenn sie nicht auf dem steuerbaren Einkommen, sondern auf den geschuldeten Steuerbetrag erfolgen würden.

Abstimmungsempfehlung:

Initiative: NEIN
Gegenvorschlag JA
Stichfrage: Gegenvorschlag