Abstimmungsempfehlung für den 3. März

Auf kantonaler Ebene stimmen wir am Wochenende vom 3. März 2024 über vier Themen und auf Bundesebene über zwei Thema ab.

Volksabstimmung vom 3. März 2024

Nein zur Renteninitiative

Die Mitte Kanton Zürich fasst an ihrer Delegiertenversammlung die Nein-Parole zur Renteninitiative und folgt damit den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament. Die Renteninitiative stellt kein zufriedenstellendes und nachhaltiges Instrument im Kampf gegen die belastete AHV dar. Das Rentenalter zukünftig durch eine mathematische Formel bestimmen zu lassen, lässt wichtige wirtschaftliche wie soziale Aspekte ausser Acht und ist damit zu starr. Die Initiative ist ausserdem zu vage formuliert, wenn es um Branchen geht, in welchen längeres Arbeiten aus körperlichen Gründen nicht möglich ist.

Nein zur Initiative für eine 13. AHV-Rente

Ebenfalls abgelehnt wird die 13. AHV-Rente. Die Einführung einer 13. AHV-Rente ist nicht zielgerichtet, denn sie beruht auf dem Giesskannenprinzip. Es ist unbestritten, dass für einige Personen die AHV nicht zum Leben reicht und für diese eine Lösung gefunden werden muss. Doch von dieser Vorlage profitieren alle, auch die Wohlhabenden, die es gar nicht nötig haben. Die entstehenden Mehrkosten dieser Initiative müssten vor allem von der jungen Generation getragen werden. Die Herausforderung liegt darin, stattdessen gezielte Massnahmen zu ergreifen, um direkt betroffene Personen besser zu unterstützen.page1image815088

Nein zur Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung»

Die Mitte anerkennt den Wunsch auf möglichst viel Zugang zu den Naherholungsgebieten an den Zürcher Gewässern und stellt diesen nicht in Frage. Doch die vorliegende Initiative geht das Anliegen falsch an. Sie schadet der Natur, da für einen durchgehenden Seeuferweg wichtige Lebensräume von Tier und Pflanzen zerstört werden müssten. Dies kann die Mitte genauso wenig unterstützen, wie die unverhältnismässig hohen Kosten von mindestens einer halben Milliarde Franken. Ausschlaggebend war ebenfalls die Verletzung des Eigentumsrechts, da für den Weg zahlreiche Grundstückeigentümer enteignet werden müssten. Die Mitte unterstütz die Vorlage daher nicht, ist aber jederzeit bereit, bei zielgerichteteren Projekten Hand zu bieten.

Ja zur Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte

Mit einer Änderung der Kantonsverfassung soll der Kantonsrat die Möglichkeit erhalten, für die Wahl von Richterinnen und Richtern an die obersten kantonalen Gerichte zusätzliche Wählbarkeitsvoraussetzungen festzulegen. So soll sichergestellt werden, dass nicht ein einziger Tag entscheidet, ob eine Person zu alt ist, um ans Gericht gewählt zu werden. Die Mitte Kanton Zürich unterstützt diese Änderung.

Nein zur kantonalen Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten- Initiative»). Ja zum Gegenvorschlag

Die Mitte Kanton Zürich unterstützt den Gegenvorschlag zur Anti-Chaoten-Initiative. Das Hauptanliegen der Initiative, dass unter Beachtung des übergeordneten Rechts die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze zwingend den vorsätzlich handelnden Verursacherinnen und Verursachern auferlegt werden sollen, ist gerechtfertigt und wird mit dem Gegenvorschlag gut umgesetzt. Die Initiative selbst ist zu ungenau formuliert und würde daher zu wenig erreichen. Die Partei begrüsst auch, dass im Gegenvorschlag eine kantonal einheitliche Regelung mit dem Umgang von Demonstrationen gefordert wird, wenn in Zukunft alle bewilligt werden müssen. So kann die Polizei sich besser vorbereiten.

Ja zur Pistenverlängerungen Flughafen Zürich (Weisung an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG)

Mit den Verlängerungen der Pisten bekommt der Flugbetrieb des Flughafen Zürich mehr Sicherheit, Pünktlichkeit und Stabilität und damit mehr Sicherheit für die ganze Bevölkerung. So wird der Wirtschaftsstandort Zürich weiterhin gestärkt und bleibt international wettbewerbsfähig. Auch entstehen keine Kosten für den Steuerzahler, da diese vollumfänglich von der Flughafen Zürich AG übernommen werden. Längere Pisten lösen mehrere Probleme auf einmal: Mit den Verlängerungen können die Pisten vermehrt auch bei schlechterem Wetter und von fast allen Flugzeugtypen genutzt werden. Dies führt zu mehr Sicherheit, mehr Pünktlichkeit und mehr Nachtruhe. Als positiver Nebeneffekt kann der Kerosinverbrauch reduziert werden, weil die Rollzeiten zwischen den genutzten Pisten und den Gates kürzer werden. Daher beschlossen die Delegierten der Mitte Kanton Zürich die Ja-Parole.